Joseph Friedrich Darbes (Zugeschrieben)

Bildnis des Stanislaus Graf Dönhoff (1795-1816)
Lot ID
Lotto 22
Artist
Joseph Friedrich Darbes (Zugeschrieben)
Additional Description
Öl auf Leinwand (doubliert). (Um 1805). 73,4 x 61,2 cm. Auf der Rückseite der Doublierungsleinwand befindet sich, offenbar von der O.-Leinwand übertragen, die Aufschrift „Stanislaus Graf Doenhoff/geb. 26. Sept. 1795/gest. 25. Juni 1816“. Auf der Rahmenrückseite Klebeetikett mit alter Inv.-Nr. „5969“. Gerahmt.
Period
(1747 Hamburg – Berlin 1810)
Technique
Gemälde
Provenance
Privatbesitz, Norddeutschland.
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Descrizione
Im gemalten Hochoval tritt uns ein etwa zehnjähriger Knabe gegenüber. Er trägt einen purpurnen Mantel, der etwas zu groß geraten scheint, fast so, als müsse er erst noch hineinwachsen. In seinem Blick mischen sich Melancholie und Selbstbewusstsein, vielleicht auch Trotz. Dargestellt ist Stanislaus, der junge Graf von Dönhoff, der bereits 1816 bei einem Duell mit dem Grafen Friedrich von Saldern in Göttingen, wo er studierte, zu Tode kam. Er war der Erbe des Schlosses Dönhoffstädt bei Rautenberg, einer der größten und prächtigsten Residenzen in Ostpreußen. Laut dem beiliegenden Gutachten von Prof. Dr. Börsch Supan gab es um 1805 in Ostpreußen keinen Maler, der ein so qualitätvolles Porträt hätte anfertigen können; der Künstler sei vielmehr in Berlin zu suchen. Am ehesten komme hier Joseph Friedrich August Darbes in Betracht, der ab 1785 in Berlin ansässig war und schnell zu einem gefragten Porträtisten des preußischen Hofes und des Hochadels aufstieg. Der Verleger Friedrich Nicolai rühmte ihn bereits 1786: „Er ist ein vorzüglich geschickter Bildnißmaler. Seine Gemälde in Oel haben eine Wahrheit, die bis zum Täuschen gehet“. Auch der Bildhauer Johann Gottfried Schadow äußerte sich über die besondere Technik des Künstlers: „Er bediente sich einer Glasscheibe zum Portraitieren und erzwang eine Aehnlichkeit, die Beifall fand“. Börsch-Supan zufolge wird die Zuschreibung an Darbes durch dessen Vorliebe für das ovale Bildformat sowie die hier auffällige Vermeidung der Darstellung von Händen bei der Halbfigur erhärtet. Mit einem Gutachten von Prof. Dr. Helmut Börsch-Supan, Berlin, vom 21.8.2012 (in Kopie).